Allgemeine Geschäftsbedingungen
01. Alle Lieferungen werden aufgrund der nachfolgenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen ausgeführt. Anderslautende Bedingungen unserer Kunden haben nur dann Gültigkeit, wenn wir diese schriftlich bestätigt haben.
02. Die Preise verstehen sich ab Fabrik in Euro zuzüglich der jeweils ge- setzlichen Mehrwertsteuer.
03. Die Verpackung der Ware erfolgt nach unserer Wahl. Angaben und Maße über Gewichte der Verpackungsstücke werden von uns nach bestem Wissen gemacht.
04. Alle Preise verstehen sich netto. Die Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 7 Tage nach Rechnungsdatum zahlbar. Bei Bankeinzug gewähren wir 2 % Skonto. Erste Lieferung erfolgt nur gegen Bank- einzug oder bar Kasse. Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware unser Eigentum.
Ab dem 7 Tag nach Rechnungsdatum be ndet sich der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug. Es fallen Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem Basiszinssatz an. Darüber hinaus sind wir berechtigt, die Verzugspauschale von € 40 gemäß § 288 Abs. 5 BGB geltend zu machen.
Uns steht es frei, unsere Leistungen per Briefpost oder auf elektronischem Weg per E-Mail in Rechnung zu stellen.
05. Bei Bestellungen bis 12.00 Uhr erfolgt die Anlieferung “in der Regel” von Trockenware werktags innerhalb von 24 Stunden, die Frischware werktags innerhalb von 48 Stunden. Bei Tiefkühlware innerhalb von 72 Stunden nach Ihrer Bestellung. Versand der Tiefkühlware Dienstags und Donnerstags (Eine Eigenschaftszusicherung oder Verbindlichkeit, gleich welcher Art, kann nicht abgeleistet werden!) Auf Wunsch veranlassen wir gerne Samstags- und Terminzustel- lungen. Die anfallenden Kosten werden in Rechnung gestellt. Hinweis: Die Lieferungen für Frisch- bzw TK-Ware erfolgen getrennt, deshalb beträgt die Mindestbestellmenge 400 Euro für Frischware und 600 Euro für TK-Ware.
Bei Kühlware bis zu einem Nettowarenwert von 400,- Euro berechnen wir einen Frachtkostenanteil von 38,- Euro, über 400,- Euro ist die Lieferung frei Haus. Bei Tiefkühlversand – 18 °C bis zu einem Nettowarenwert von 600,- Euro berechnen wir einen Fracht- kostenanteil von 65,- Euro, über 600,- Euro ist die Lieferung frei Haus. Liegt der Bestellwert unter dem Warenwert, müssen wir Ihnen einen Frachtkostenanteil berechnen.
06. Warenreklamationen sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Auslieferung der Ware telefonisch oder per Fax an- zuzeigen. Die gerügte Ware ist in der Originalverpackung vollzählig und fachgerecht zu lagern. Transportschäden sind, sofern die Aus- lieferung nicht durch uns erfolgt ist, unverzüglich bei der Post oder dem Spediteur anzumelden und vom Überbringer der Sendung be- stätigen zu lassen. Nicht sofort erkennbare Transportschäden sind dem Beförderer innerhalb von 24 Stunden schriftlich anzuzeigen. Für fristgerecht und berechtigt gerügte Mängel leisten wir ausschließlich in der Weise Gewähr, dass wir mangelfreie Ware ab unserem Be- trieb in Külsheim nachliefern. Ein Wandlungs- und Minderungsrecht besteht für den Kunden nur dann, wenn die Ersatzlieferung im Einzel- fall innerhalb angemessener Frist nicht möglich ist. Ansprüche wegen Mangelfolgeschäden sind ausgeschlossen.
07. Verspätete Anlieferungen, Fehlmengen sowie Transportschäden kön- nen nur anerkannt werden, wenn sie bei Warenannahme auf dem Abliefernachweis und Lieferschein vermerkt sind. Rück- oder Weitersendung beanstandeter Ware darf nur nach Rücksprache mit uns vorgenommen werden.
08. Nicht rechtzeitig erhobene Mängelrügen finden keine Berücksichtig- ung mehr. Eine spätere Warenrücknahme oder Nachlieferung von Fehlmengen ist ausgeschlossen. Beanstandungen von bereits zubereiteten Waren werden nicht anerkannt.
09. Alle gelieferten Waren bleiben auch in verarbeitetem Zustand bis zur Erfüllung unserer Forderung unser Eigentum. Die Ware darf nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterveräußert werden. Anstelle der uns gehörenden Ware tritt bei Weiterveräußerung der Anspruch gegen den Drittabnehmer, ohne dass es dazu einer aus- drücklichen Abtretung der Forderung an uns bedarf. Der Käufer hat etwaige Zugrief Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware sofort mitzuteilen.
10. Jede abgenommene Teillieferung gilt im Bezug auf Berechnung und Bezahlung, jedoch nicht hinsichtlich des Eigentumsvorbehaltes, als besonderes Geschäft.
11. Zahlungsverzug oder sonstige Vertragsverletzungen berechtigen uns nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist zum Rücktritt vom Kauf- vertrag oder zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen Nichterfüllung.
12. Erfüllungsort für beide Parteien ist 97900 Külsheim. Dies gilt auch für Scheck- und Wechselverbindlichkeiten. Als Gerichtsstand wird für folgende Sonderfälle ebenfalls das für den Erfüllungsort dem jeweiligen Streitwert nach zuständige Gericht vereinbart: Amtsgericht Tauberbischofsheim oder Landgericht Mosbach
a) wenn beide Parteien Vollkaufleute, eine juristische Person des öfentlichen Rechts oder ein öfentlich-rechtliches Sondervermögen sind b) wenn der Käufer seinen allgemeinen Gerichtsstand im Ausland hat oder nach Vertragsabschluss in das Ausland verlegt oder zum Zeitpunkt der Klageerhebung unauffindbar ist.
13. Auf alle durch den Kaufvertrag begründeten Rechtsverhältnisse findet ausschließlich das deutsche Recht Anwendung.
14. Mindestabnahme 400,– Euro / Lieferung
Mindestrestlaufzeit bedeutet: Ist der Zeitraum, innerhalb dessen
bei Warenausgang mindestens noch die Ware haltbar ist.
Allgemeine Anwendungstipps: Beutel sind bis 120°C und Schalen bis 200°C hitzebeständig. Für TK–Produkte gelten die u.g. Angaben in aufgetautem Zustand. Im Wasserbad und im Kombidämpfer wer den die Beutel ungeöfnet erhitzt. Die angegebenen Garzeiten, Temperaturen und Geräte sind lediglich Empfehlungen. Sie werden in unserem Haus ermittelt. Bitte beachten Sie, dass bei Verwendung anderer Gerätetypen individuelle Abweichungen möglich sind.
Preise können sich – abhängig von den Rohstopreisen – kurzfristig ändern. Preisabgaben ohne Gewähr, Irrtum vorbehalten. Stand, den 02/2018